Sicherheit für alle
Wiederherstellung von Recht und Gesetz!

 

Sicherheit, Recht und Ordnung sind die Fun­damente jedes freien und friedlichen Zusammen­lebens.
Eine wesentliche Funktion des Staates ist der Schutz seiner Bürger. Die geduldete oder weniger verfolgte Mißachtung von Recht und Gesetz, die Hilflosigkeit des Staates gegenüber der organisierten Kriminalität, die Unfähigkeit der Verantwortlichen, für sichere Verkehrsmittel und gewaltfreie Schulen zu sorgen, die Verharmlosung von Rauschgift- und Eigentumsdelikten, Mord und Totschlag führen nach und nach in ein Land mit US-amerikanischen Verhältnissen, in dem der Bürger Angst haben muß, weil ihn der Staat nicht ausreichend schützt. Um Kriminalität und Gewalt besser bekämpfen zu können, benötigt die Polizei einen größeren Hand­lungsspielraum, entgegen bürokratischer Hürden.

Eine Ordnung läßt sich nur in dem Umfang aufrecht­erhalten, wie deren Regeln freiwillig respektiert und deren Einhaltung notfalls erzwungen werden können. Grundlage für eine Ordnung ist daher ein Konsens über Verhaltensnormen und Wertvorstellungen. Dieser befindet sich aber in einem Zustand der Auflösung.

Die zunehmende Kriminalität ist der Gradmesser für eine zerfallende Ordnung und die damit verbun­dene Einschränkung der Freiheit und der Sicherheit des Einzelnen. Unser Land braucht einen nationalen Wertekonsens, um Recht und Ordnung wiederherzu­stellen. Der inneren Sicherheit muß wieder ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Polizei und Justiz dürfen nicht länger von den herrschenden Parteien für ihre Politik mißbraucht werden.

Deutschland ist mit knapp zehn Millionen hier lebenden Ausländern nicht mehr konsensfähig. Die Utopie von der »multikulturellen Gesellschaft« erzeugt eine multikriminelle Realität! Gerade Aus­länder verstoßen überproportional gegen das Ge­setz und dominieren in der Kriminalitätsstatistik!
 
Geborgenheit statt Angst! Wir Nationalisten fordern härtere Strafen in allen Bereichen der Kriminalität! Die Steigerungsrate der Gewalt- und insbesondere der Ausländerkriminalität macht deutlich, daß nur eine wesentlich härtere Gesetzgebung einen effektiven Schutz für den Bürger darstellt. Hilfe für Verbrechensopfer muß stets Vor­rang vor meistens erfolgloser »Resozialisierung« der Täter haben. Darum fordern wir Nationaldemokraten auch wesentlich höhere Strafen für Gewaltdelikte. Insbesondere für Delikte wie Sexual-, Kindes-, Raub- und Massenmord sowie in schwersten Fällen des Drogenhandels befürworten wir die Wiedereinführung der To­desstrafe. Kriminelle Ausländer sind unverzüglich, nach Wiedergutmachung des angerichteten Schadens, in ihre Herkunftsländer auszuweisen und dürfen nie wieder die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland einzureisen. Die Justiz muß sofort mit den finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie wie­der handlungsfähig wird. Jeder Bürger muß in kürzester Zeit sein Recht bekommen. Kriminelle müssen entsprechend bestraft und die Bürger vor Wiederholungstätern geschützt werden. Gefängnisse sind sofort ausbruchsicher zu machen. Die Polizei muß für den Bürger wieder sichtbar werden, und zwar nicht nur bei Radarkontrollen und Falschparkern, sondern im Kampf gegen das Verbrechen. Recht und Ordnung müssen in ganz Deutschland Tag und Nacht gewährleistet sein. Auch Bürger, die entfernt von den großen Städten wohnen, haben ein Recht auf Schutz von Haus und Hof.

Was würde sich ändern unter der NPD?

Die Vereinsamung der Menschen muss gestoppt werden! In der Geborgenheit einer nationalen Volksgemeinschaft wird es weniger Straf­taten geben

Im Strafvollzug erhalten die Gedanken der Gerechtigkeit, Sühne und Wiedergut­machung Vorrang vor Resozialisierung. Ver­brechen darf sich nicht lohnen. Opferschutz geht vor Täterschutz!

Strafanstalten dürfen nicht der Erholung dienen, sondern sollen als Arbeitslager den Tätern die Möglichkeit geben, den Schaden, den sie angerichtet haben, durch Arbeits­leistung abzuarbeiten.

Die Polizeiabschnitte müssen wieder kleinräumiger und damit näher am Bürger sein. Die Polizei muß wieder auf der Straße präsent sein.

Gefährlichen Kriminellen darf bei Ge­fängnisstrafen nicht länger Freigang oder Hafturlaub gewährt werden.